Beiträge vom 25. Oktober 2007

The Northern Light!

Donnerstag, 25. Oktober 2007 23:18

… tell the northern lights to keep shining … (Tori Amos, Amber Waves).:: The Northern Light ::.

The rain crawls up the coast
I know you hate
This one-way chase
A drunk, his wife and her friend
The drunk tries to stand
The friend says lay right there
Now it’s all tower blocks
And blood blue flags
And closed up shops
The guardhouse light turns off
As the rain stops cold
crawls back alone
They’re lining up the last suspects
Beneath a rusty glow

The Northsea train’s on time
Northsea train
(The Walkabouts, Northsea Train)

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OVG Lüneburg stärkt Bedeutung der Geringfügigkeitsschwellen

Donnerstag, 25. Oktober 2007 22:24

In einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 19.04.2007 (7 LC 67/05) zur Sanierung von Boden und Grundwasser nach einem Heizölschaden stellt das Gericht fest: „Ein Grundwasserschaden besteht, wenn die Konzentrationen gefährlicher Stoffe über der Geringfügigkeitsschwelle liegen, weil sie z. B. höher als die geogenen und ubiquitären Hintergrundwerte des Grundwassers sind“ und führt weiter aus “ Nach dem mittlerweile von der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 2004 veröffentlichten Stoffkatalog „Geringfügigkeitsschwellen zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen“ markiert der Wert von 100 µg MKW/l Grundwasser die Geringfügigkeitsschwelle. Erst wenn die Schwellen unterschritten sind, wird davon ausgegangen, dass sich langfristig die natürliche Grundwasserbeschaffenheit und damit der schadensfreie Zustand nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG wieder einstellt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Festsetzung eines Sanierungszielwertes von 200 µg MKW/l für das Grundwasser die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt.“ Nach einem anfänglich auf 100 µg MKW/l festgesetzten Sanierungsziel wurde dieses aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf 200 angehoben. Weitere Ausführungen des OVG beziehen sich auf das Verhältniss des LAWA-Prüfwertes für Grundwasser (100 – 200 µg MKW/l) zum Prüfwert der BBodSchV für Sickerwasser (200 µg MKW/l) und auf die Prüf- und Überwachungspflichten des Betreibers eines Heizöltanks.

Thema: Bodenschutz | Kommentare (0) | Autor: